Wissenswertes über Stiftungen

Unübersichtliches Stiftungsrecht

Das Stiftungsrecht ist keine einheitliche Materie. Ein bundeseinheitliches Stiftungsgesetzbuch o.ä. existiert nicht. Die Regelungen über Stiftungen finden sich vielmehr über viele verschiedene Bundes- und Landesgesetze verteilt. Da verwundert es nicht weiter, dass es eine Vielzahl unterschiedlicher Stiftungsarten gibt.

Stiftungsarten, Beispiele

Gemeinnützige Stiftung Die am häufigsten anzutreffende Form der Stiftung ist danach die gemeinnützige Stiftung, z.B. auch die Heinz Volderauer Stiftung, die Zwecke verfolgt, die dem Gemeinwohl dienen. Seit jeher werden derartige Stiftungen steuerlich umfassend begünstgt.
Familienstiftung Sie ist nicht gemeinnützigen, sondern privatnützigen Zwecken verpflichtet. Konkret: Sie ist dazu bestimmt, den Interessen einer oder mehrerer Familien zu dienen.
Bürgerstiftung Die in den letzten Jahren auch in Deutschland populär gewordene Bürgerstiftung, die auf die im US-amerikanischen Raum seit langem bekannte „community foundation“ zurückgeht, wird häufig als rechtsfähige gemeinnützige Stiftung errichtet. Besonderheit der Bürgerstiftung ist die große Zahl an Stiftern und Zustiftern, die hinter ihr steht.


Was ist eine Stiftung?

Eine Stiftung ist eine Institution, die ein zur Verfügung gestelltes Kapital verwaltet. Die Erträge einer Stiftung werden ausschließlich für den in der Stiftungssatzung festgelegten Zweck verwendet.
Das Kapital der Stiftung wird dauerhaft angelegt. Die Kapitalentwicklung ist somit unabhängig von der aktuellen politischen / gesellschaftlichen Situation.
Bei einer Stiftung dürfen nur die Zinsen und die Erträge aus der Kapitalanlage eingesetzt werden. Das Kapital der Stiftung bleibt somit unberührt.
Sie ist auf ewig angelegt.
Niemand kann nach dem Tod des Gründers Zweck, Satzung und Namen ändern.
Sie hat keine Eigentümer, keine Gesellschafter und keine Mitglieder.
Sie ist von der Körperschafts-, Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit. Damit steht eine Stiftung unter dem besonderen Prüfungsauge des Finanzamtes.


Was ist eine Zustiftung?

Eine Zustiftung ist eine finanzielle Zuwendung an eine Stiftung. Sie ist keine Spende, da sie nicht zeitnah verwendet wird, sondern in das Stiftungskapital einfließt.
Dadurch stellen Zustiftungen an eine Stiftung eine dauerhafte Hilfe für die Betroffenen dar.


Steuerrechtlich gelten für Zustiftungen dieselben Regelungen wie für die Stiftungsgründung:
Über einen Zeitraum von zehn Jahren kann ein Betrag von einer Million Euro geltend gemacht werden (bei Eheleuten unter bestimmten Voraussetzungen insgesamt zwei Millionen). Ansonsten besteht (wie auch bei Spenden für gemeinnützige Zwecke) die Möglichkeit des allgemeinen Sonderabzugs in Höhe von 20 Prozent des Gesamtbetrages der Einkünfte.

Schon gewusst, dass...

Stifter sich eigentlich kein Denkmal setzten wollen? Immerhin 40 Prozent der Stiftungen in Deutschland tragen gar nicht den Namen des Stifters.